Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

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Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Vollkaskoversicherung
Der Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung ist in A.2.3 AKB definiert. Sie deckt die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner mitversicherten Teile ebenso wie die Teilkaskoversicherung, darüber hinaus aber auch durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden; durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. In § 12 Abs. 2 AKB heißt es darüber hinaus: Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

Vorsteuer/Mehrwertsteuer
Ist der Versicherungsnehmer oder der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die in den Schadenpositionen steckende Umsatzsteuer für ihn nur ein «durchlaufender Posten». Er kann sie bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und verrechnen. Weil sich die Umsatzsteuerpositionen bei ihm also nicht als Schaden manifestieren, kann der Vorsteuerabzugsberechtigte die Umsatzsteuer auch nicht als Schaden geltend machen.

Stand der Informationen: 2016

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