Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

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Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
Merkantile Wertminderung
Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um den Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potenziellen Käufer weniger erhalten würde weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt. Nicht zuletzt aufgrund des nicht auszuschließenden Risikos verdeckter Schäden wird ein Käufer dieses Fahrzeug nur erwerben, wenn er einen entsprechenden Abschlag auf den normalen Kaufpreis erhält. Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung in einem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung-Schaden gehört zu den zentralen Aufgaben bei der Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen.

Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der für die Reparatur oder für die Wiederbeschaffung erforderlichen Zeit.

Mietwagenkosten
Das Thema Mietwagen betrifft den Haftpflichtschaden. Wenn das Fahrzeug des Geschädigten unfallbedingt fahruntüchtigt ist, besteht grundsätzlich der Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei sollte immer die sogenannte Schadenminderungspflicht im Auge behalten werden.

Stand der Informationen: 2016

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