Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

Alle | A B E F G K M N O Q R S T U V W
Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Sachverständigengutachten
Bei der Wahl des Sachverständigen ist zu beachten, dass dieser frei von Ihnen wählbar ist, sodass keine Verpflichtung besteht, einen versicherungsnahen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu akzeptieren. Zu beachten ist allerdings die Bagatellschadensgrenze. Die entsprechenden Sachverständigenkosten sind als Schadensposition durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu erstatten. Der Geschädigte sollte sich immer vor Augen führen, dass der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragte Sachverständige auf der Gehaltsliste der Haftpflichtversicherung steht, somit dieser eine vereinbarte Vergütung erhält und somit oftmals schon betriebswirtschaftlich im Gegensatz zum freien Sachverständigen auch ein festes Zeitfenster vorgelegt bekommt, sodass oftmals eine angemessene Begutachtung nicht möglich ist und Ansprüche des Geschädigten mitunter untergehen.

Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch dieses Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Stand der Informationen: 2016

Scroll to Top