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Bei Fahrzeugen die nach einer Finanzierung oder Leasing zurückgehen, bei Gebrauchtwagenrückläufern, Mietwagen oder bei der Übernahme von Firmenwagen werden per Gutachten Zustand und Minderwerte festgehalten. Eine unabhängige und neutrale Instanz finden Sie dazu bei den Gutachtern der KÜS Automotive GmbH. In einer zerlegungsfreien Sichtprüfung werden die einzelnen Fahrzeugkomponenten begutachtet, Gebrauchsspuren, Verschleiß und der allgemeine Zustand werden dokumentiert. Die Funktionsprüfung der Ausstattung ist ebenso Bestandteil des Gutachtens wie eine Probefahrt.

Dokumentiert werden dabei:

Minderwertgutachten

Wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt, dass der Zustand des Fahrzeugs aufgrund von Unfallschäden oder beschädigten Teilen vom herkömmlichen Niveau abweicht, wird ein EDV-Zustandsbericht erstellt. Dieser führt die Wertminderung des Fahrzeugs durch Unfallschäden und anstehende Reparaturen auf. Im Gutachten wird für anfallende Reparaturen die kostenneutralste Lösung für alle beteiligten Parteien aufgeführt. Festgestellte Minderwerte werden anteilig – als Reduktion des Gesamtwertes – oder als Einzelposten voll angerechnet.

Zustandsbericht

Der Zustandsbericht ist mit einer regulären Bewertung zu vergleichen, es werden jedoch lediglich die Minderwerte eines Fahrzeuges ausgewiesen. Der Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert wird nicht ermittelt.

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