Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

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Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben Q beginnen.
Quotenvorrecht
Der Begriff des «Quotenvorrechts» steht als Synonym für die kombinierte Abrechnung von Unfallschäden einerseits mit der Vollkaskoversicherung und andererseits mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wenn ein Unfall ganz eindeutig und mit einer Haftungsquote von 100 % vom Unfallgegner verursacht wird, liegt es auf der Hand, dass mit dessen Haftpflichtversicherung abgerechnet wird. Liegt jedoch ein Unfall mit einer Aufteilung der Haftungsquote vor, die teils zu Lasten des Unfallgegners, teils aber auch zu Lasten des Kunden geht, wird der Schaden regelmäßig mit der – wenn vorhanden – Vollkaskoversicherung des Kunden reguliert. Die Anwendung des Quotenvorrechts gehört aufgrund der rechtlichen Komplexität in die Hand eines qualifizierten Verkehrsrechtsanwalts.

Stand der Informationen: 2016

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